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Warum ist in softgarden nur ein Nutzerkonto pro E-Mail-Adresse erlaubt?

In diesem Hilfeartikel geht es um die Zuordnung von E-Mail-Adressen zu Nutzerkonten und warum nur ein Nutzerkonto pro Adresse möglich ist.

Heute aktualisiert

In softgarden kann pro Nutzerkonto nur E-Mail-Adresse verwendet werden. Diese Regelung basiert auf technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen – und sorgt für eine klare, sichere und kompatible Systemstruktur.

1. Eindeutige Benutzerkennung (User-ID)

Die E-Mail-Adresse ist der zentrale Login-Schlüssel in softgarden. Sie dient als eindeutige Identifikation für jeden Nutzer.

  • Ein Nutzerkonto pro E-Mail-Adresse

  • Keine Mehrfachverwendung derselben Adresse

  • Keine Kombination mehrerer Adressen in einem Account


2. Unternehmenszuordnung & Mandantenstruktur

Ein Nutzer kann mit seiner E-Mail-Adresse immer genau einem Unternehmen zugeordnet werden. Soll ein Nutzer Zugriff auf mehrere Untermandanten erhalten, kann er stattdessen dem Hauptmandanten zugeordnet werden. Dadurch erhält er automatisch Zugriff auf:

  • die Daten und Prozesse des Hauptmandanten

  • sowie auf die Mandantenstruktur, also alle untergeordneten Untermandanten

Wichtig:

  • Als Administrator hat der Nutzer automatisch Zugriff auf alle Jobs und Bewerbungen innerhalb der zugewiesenen Mandantenstruktur.

  • Nutzer mit anderen Rollen (z. B. Recruiter, Reviewer) müssen weiterhin gezielt über Job-Teams eingeladen werden, um Zugriff auf einzelne Jobs und Bewerbungen zu erhalten.


3. Vermeidung von Konflikten und Doppelungen

Mehrere E-Mail-Adressen pro Nutzer würden zu Problemen führen bei:

  • Benachrichtigungen: Wohin sollen Systemmails, Erinnerungen oder Freigaben geschickt werden?

  • Rechtemanagement: Welche Rolle ist mit welcher Adresse verknüpft?

  • Systemintegrität: Schnittstellen wie Outlook, SSO oder HR-Systeme arbeiten mit eindeutigen E-Mail-IDs


4. Datenschutz & DSGVO-Konformität

Softgarden verarbeitet sensible Bewerberdaten – daher ist eine klare Zuordnung zu einem Verantwortlichen Pflicht.

  • Jede Aktion im System muss eindeutig dokumentiert werden

  • Nur mit einer festen E-Mail-Adresse pro Nutzer ist das revisionssicher möglich

  • Die DSGVO verlangt eine nachvollziehbare Verarbeitung personenbezogener Daten


5. Technische Integration mit Drittsystemen

Softgarden wird häufig mit anderen Tools verbunden, z. B.:

  • Active Directory / SSO

  • Outlook / Kalender

  • HR-Systeme wie SAP oder Personio

Diese Systeme nutzen die E-Mail-Adresse als eindeutigen Schlüssel – mehrere Adressen wären inkompatibel.


Wenn verschiedene Zugänge gebraucht werden

Wenn du mehrere Zugänge benötigst – etwa für unterschiedliche Rollen, Standorte oder Mandanten – brauchst du jeweils eine eigene E-Mail-Adresse. Das liegt daran, dass in softgarden pro Nutzerkonto nur eine E-Mail-Adresse verwendet werden kann.

💡Tipp: Unternehmensintern kann geprüft werden, ob sich Alias-Adressen oder zusätzliche Mailadressen einrichten lassen, die dann für die Einladung ins System genutzt werden können.

⚠️ Hinweis zu geteilten Accounts:

Falls im Unternehmen geteilte Accounts verwendet werden (sofern kein SSO oder Zwei-Faktor-Authentifizierung im Einsatz ist), solltest du Folgendes beachten:

  • Die Zugangsdaten werden von mehreren Personen genutzt

  • Aktionen im System sind nicht personenspezifisch nachvollziehbar

  • Der Account gilt technisch als eine gemeinsame Identität

Für datenschutzkonforme und transparente Nutzung empfiehlt sich daher die Einrichtung individueller Zugänge.


Fazit

Softgarden erlaubt pro Nutzer nur eine E-Mail-Adresse, da sie der zentrale Schlüssel für:

  • Sicherheit

  • Klarheit

  • Systemkompatibilität

  • DSGVO-Konformität

  • und eine saubere Unternehmenszuordnung

ist. Für besondere Fälle bieten sich technische Lösungen wie Alias- oder Catchall-Adressen an – diese müssen jedoch außerhalb von softgarden eingerichtet und verwaltet werden.

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